Folgendes Brüelein mag man geben worüber man wil.

Aus: Die wol unterwiesene Köchinn (1697), Teil 2, Absatz 03, Nr. 057

Originalrezept:

Nim schön weiß Mehl ungefähr 2 Löffel voll / brenne oder röste es in heißem Schmalz / darnach gieß ein gut Glas Wein daran / salze es ein wenig / und thue Ingwer / viel Näglein / Zukker und geriebene Muskaten-Nuß daran / und laß es wol sieden / bis es schwarz werden will / so richte es an / worüber man wil.

Kategorisierung:

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Hauptzutaten: , , , , , , ,

Transkription:

Magdalena Bogenhuber

Zitierempfehlung:
Magdalena Bogenhuber (Transkription): "Folgendes Brüelein mag man geben worüber man wil.", in: Die wol unterwiesene Köchinn (1697), Teil 2, Absatz 03, Nr. 057,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=folgendes-brueelein-mag-man-geben-worueber-man-wil (28.04.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Magdalena Bogenhuber.