Junge Küchlein / wenn sie noch bei der Grütze sein / zuzurichten.

Aus: Die wol unterwiesene Köchinn (1697), Teil 2, Absatz 04, Kapitel 01, Nr. 01

Originalrezept:

Diese muß man nicht abbrühen / sondern pflükken / und alsdenn auf Kohlen auf einem Roste sengen / so behal= ten sie ihren Geschmakk / denn ihnen sonst das Wasser / wegen ihrer Zärtligkeit / sehr benimmt. Man kochet sie mit Potagen / und setzet sie auch in mürbe Pasteten. Allein sein sie gut / wan man sie zwischen zwei Schüs= seln mit Butter / Gewürtz / etwas Wein und Verjus thut / und läst sie durchkochen; Wenn sie gahr / kan man eine Ei= Dotter dar= an rühren.

Transkription:

Andrea Sobieszek

Zitierempfehlung:
Andrea Sobieszek (Transkription): "Junge Küchlein / wenn sie noch bei der Grütze sein / zuzurichten.", in: Die wol unterwiesene Köchinn (1697), Teil 2, Absatz 04, Kapitel 01, Nr. 01,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=junge-kuechlein-wenn-sie-noch-bei-der-gruetze-sein-zuzurichten (16.05.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Andrea Sobieszek.