Das recht=geriebene Koch.

Aus: Neues Saltzburgisches Kochbuch (1718/19), Buch IIII-2 Kap. 3 Nr. 020

Originalrezept:

Darzu nimm 3. oder 4. Eyer / und ein schönes Mund=Meel / mach einen festen Taig an / reib ihn auf einem Reibeisen gar schön klein / nimm in einen Rein ein gutes süsses Obers / und ein gutes Stuck Butter darein gethan / wann es siedet / so koch das Geriebene darein / als wie ein dickes Koch / gib ihm oben und unten Glut / oder setz in ein Bachofen / rührs offt um / wann es schön gelb und ausgezogen ist / so leg noch ein Stuck Butter daran / richts an / wer will / der kan es auch zuckern / also ist es recht und gut.

Kategorisierung:

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Hauptzutaten: , , , ,

Transkription:

Christine Überei

Zitierempfehlung:
Christine Überei (Transkription): "Das recht=geriebene Koch.", in: Neues Saltzburgisches Kochbuch (1718/19), Buch IIII-2 Kap. 3 Nr. 020,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=das-rechtgeriebene-koch (30.04.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Christine Überei.


In folgendem Projekt erschlossen: TCS 37 (2017-2019)