Ein Fleisch recht einzusaltzen und aufzudörren.

Aus: Vollständiges Nürnbergisches Kochbuch (1691), Teil 08, Nr. 101

Originalrezept:

ERstlich wird das Fleisch mit einem warmen Saltz wohl eingerieben / alsdann in ein Fäßlein oder Schäfflein / Läg=weiß eingeschlichtet / jede Lag noch mehr mit Saltz bestreuet / und das Fleisch hernach beschwehrt / daß die Sultzen oder das Wasser darüber gehe: Wann nun keine Sultze oder Brüh mehr darüber gehen will / kan man eine andere mit Saltz und Wasser anmachen / darüber giessen / und also zehen Tage daran stehen lassen; hernach das Fleisch mit der Sultze fein reinlich abwaschen / aufhängen / mit Wacholder=Stauden wohl durchrauchen / und also ferner dorren lassen / biß es recht ist.

Transkription:

Magdalena Bogenhuber

Zitierempfehlung:
Magdalena Bogenhuber (Transkription): "Ein Fleisch recht einzusaltzen und aufzudörren.", in: Vollständiges Nürnbergisches Kochbuch (1691), Teil 08, Nr. 101,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=ein-fleisch-recht-einzusaltzen-und-aufzudoerren (28.04.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Magdalena Bogenhuber.


In folgendem Projekt erschlossen: TCS 37 (2017-2019)